Finanzierung & Förderung
Finanzielle Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG
Durch eine Regelförderung von bis zu 75 Prozent aus dem Aufstiegs-BAföG, kombiniert mit dem zinsgünstigen Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), beträgt der Eigenanteil für den Kursteilnehmer lediglich 1.200 Euro.
Ratenzahlung möglich
Auch die IHK-Prüfungsgebühren, die an die Industrie- und Handelskammer zu entrichten sind, werden nachträglich mitgefördert. Die gesamte Förderung ist einkommens-, vermögens- und altersunabhängig. Der Eigenanteil kann in Raten oder direkt in voller Höhe an die KfW-Bank zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung innerhalb von zwei Jahren nach Lehrgangsende ist zinsfrei. Alle verbindlichen Berechnungen zur Förderung führt das zuständige Förderamt durch.
Beispielrechnung
(ohne Prüfungsgebühr*)
* Die Prüfungsgebühren sind je nach zuständiger IHK unterschiedlich hoch und können nachträglich mitgefördert werden!
Wir gehen für Sie in Vorleistung!
Bei uns können Sie Ihre Lehrgangsgebühr bequem in Raten abbezahlen. Und damit Sie bis zur Genehmigung der Fördermittel nicht auf Ihr Eigenkapital zurückgreifen müssen, wird Ihre erste Rate erst 30 Tage nach Kursbeginn fällig.
Gerne beraten wir Sie individuell zu diesem Thema!