FAQ

1. Wie wird man Industriemeister?

Der Industriemeistertitel wird über eine Weiterbildungsprüfung erreicht, zu der es passende Vorbereitungskurse gibt. Der Einfachheit halber sprechen wir über die „Weiterbildung zum/zur Industriemeister/in“.

2. Welche Meister werden bei der SBH angeboten?

Logistik
Mechatronik
Metall
Elektrotechnik
Lebensmittel
Kunststoff & Kautschuk
Textilwirtschaft
Kraftverkehr
Veranstaltungstechnik
und auch Technischer Betriebswirt

3. Wie lange dauert die Weiterbildung zum Industriemeister?

Wir bieten drei Kursmodelle an:

Vollzeit:
5 Monate
Mo. – Fr. 08:30 Uhr– 15:30 Uhr

Teilzeit:
12 Monate
Samstags 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
Mo. + Mi. 17:15 Uhr – 20:30 Uhr
ODER
20 Monate
Samstags 08:30 Uhr – 15:30 Uhr

 

4. Wie teuer ist die Weiterbildung?

Der Preis ohne die Nutzung einer finanziellen Förderung beträgt 4800,-€ inklusive des Ausbilderscheines. Die Prüfungsgebühren und Lernmaterialien sind darin nicht enthalten.

5. Wie hoch ist die Förderung für die Weiterbildung?

Die Vorbereitungskurse werden insgesamt mit bis zu 75 % der Kursgebühr gefördert. Man kann das Aufstiegs-BAföG bei der Aufstiegsbehörde beantragen. Diese übernehmen dann 50 % der Kursgebühr. Dieser Betrag (2.400,00 €) ist unabhängig von Ihrem Einkommen und muss NICHT zurückgezahlt werden.
Nachdem das Aufstiegs-BAföG bewilligt ist, bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen ein Darlehensangebot der KfW-Bank per Post. Sie haben hier die Möglichkeit, mit der KfW-Bank ein individuelles Darlehensangebot zu vereinbaren. Die KfW-Bank bietet Ihnen ein Darlehen von den restlichen 50 % der Kursgebühr, wobei Sie bei bestandener Prüfung 25 % erlassen bekommen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die ganzen 50 % finanzieren zu lassen. Somit bleiben bei kompletter Förderung lediglich 1.200,00 € Eigenanteil für Sie übrig. Die vorbereiteten Unterlage/Anträge für die Aufstiegsbehörde erhalten Sie von uns.
Wichtig: Man darf nicht mehr als 30 % des Unterrichts fehlen.

6. Muss ich an die SBH den vollen Betrag überweisen oder nur die 25 %?

Ja, es muss muss bis Kursende die gesamte Kursgebühr überwiesen werden. Diese kann entweder komplett oder aber auch bequem in Raten gezahlt werden (Kursdauer 20 Monate: 20 Monatsraten; Kursdauer 12 Monate: 10 Monatsraten; Kursdauer 5 Monate: 4 Monatsraten).
Die Förderungen sind private Angelegenheiten, die von Ihnen privat beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Bitte beachten Sie, dass bis zur Auszahlung des BAföG – Geldes auf Ihr Konto einige Zeit (bis zu 4 Monate) vergehen kann. Kalkulieren Sie das bitte bei Ihren Überlegungen mit ein. Es kann also sein, dass Sie erst einen Teil der Kursgebühr (monatl. Raten) vorstrecken müssen, bis Ihnen das BAföG-Amt die 50 % Unterstützung überweist.

7. Wie erreiche ich die Aufstiegsbehörde am besten?

Die Aufstiegsbehörde ist immer zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr unter der Rufnummer 0800 6223634 zu erreichen.
Weitere Infos gibt es auf der Homepage https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html

8. Wie teuer sind die Prüfungsgebühren?

Die Prüfung wird direkt vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer IHK abgelegt. Die Gebühren sind bei jeder IHK unterschiedlich. Grob liegt der Preis zwischen 300 und 600,-€.

9. Bekomme ich die Prüfungsgebühren bezuschusst?

Wenn Sie sich für die Prüfung bei der IHK anmelden, bekommen Sie eine Rechnung der IHK, die Sie in Kopie zur Aufstiegsbehörde schicken können und bekommen nochmals 50 % erstattet.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie sich die offenen 50 % von der KfW-Bank erstatten lassen.

10. Welche Voraussetzungen müssen für die Weiterbildung zum Industriemeistrfüllt sein?

Im Regelfall benötigen Sie einen entsprechenden Abschluss einer Berufsausbildung und eine einschlägige Berufspraxis. Wieviel Berufspraxis benötigt wird, ist in der jeweiligen Verordnung festgelegt. Die Anerkennung – und damit die Prüfungszulassung-Bestätigung - erhalten Sie bei Ihrer einheimischen IHK. Dort müssen Sie auch Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse einreichen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind bis zum Zeitpunkt der 1. Prüfung zu erfüllen. Bei Lehrgangsbeginn müssen sie noch nicht vorliegen.

Wichtig: Wir bieten in unserem Vorbereitungskurs auch die Vorbereitung auf die AEVO Prüfung an. Sollten Sie den Ausbildereignungsschein (ADA) schon besitzen, kostet Sie der Kurs nur noch 4.533,20 €. Der Ausbildereignungsschein ist Voraussetzung für die HQ-Prüfung. Wenn Sie bis dahin den Ausbildereignungsschein nicht haben, werden Sie zur Prüfung nicht zugelassen.

 

11. Welche Unterrichtsarten werden angeboten?

Wir unterrichten ausschließlich LIVE-Online im virtuellen Klassenzimmer.
Das bedeutet, das Sie von uns einen Zugang zu einem Lernportal für einen PC bei Ihnen zu Hause oder an einem unserer Standorte bekommen. Dort treffen Sie per Videochat auf Ihre Mitschüler und Ihren Dozenten. Der Unterricht findet live statt. Sie sollten also, wie im Präsenzunterricht auch, pünktlich erscheinen. Die Mehrheit der Meisterschüler lernt allerdings vom heimischen PC aus. Dadurch entfallen natürlich die Anfahrtskosten und auch die Zeit für einen solchen Weg.
Der Unterricht wird trotzdem möglichst abwechlungsreich gestaltet. Sie lernen auch mal in Kleingruppen und haben die Möglichkeit zum Austausch mit Ihren Mitschülern. Vor dem Kursstart können Sie an einer Infoveranstaltung teilnehmen, in der wir den virtuellen Klassenraum erklären.

12. Wie hoch ist die Bestehensquote?

Es gibt Statistiken der IHK diesbezüglich, dort bestehen im Durchschnitt 74 % der Teilnehmer. Das bezieht sich aber auf alle bundesweiten Meisterkurse. Aufgrund von Datenschutz ist es schwierig eine ganz genau Zahl zu erhalten. Häufig melden sich die Teilnehmer/innen nach bestandener Prüfung bei uns. Anhand dieser Rückmeldungen können wir sagen, dass die Bestehensquote bei uns deutlich höher ist als bei den IHK-eigenen Vorbereitungskursen; nämlich bei 82 %. Dafür bedanken wir uns bei unseren engagierten Dozenten!

13. Mit welchen Kosten kann man für das Lernmaterial rechnen?

Da jeder Teilnehmer selbst entscheiden kann, ob und was er/sie sich kaufen möchte, kann man eine Spanne zwischen 300 -350 € festlegen. Bevor der Vorbereitungskurs beginnt, erhalten alle Teilnehmer/innen von uns eine Literaturempfehlung.

14. Aus welchen schriftlichen und mündlichen Fächern besteht meine Prüfung?

Die fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (abgekürzt BQ) besteht aus fünf Prüfungsfächern, in denen viel theoretischer Lernstoff anfällt. Die BQ ist unabhängig von Ihrer Fachrichtung und es wird allgemeines Wissen abgefragt, was nicht zwangsläufig etwas mit Ihrem Gewerk zu tun hat. Die Basisqualifikation bildet die Grundlage des benötigten Wissens der handlungsspezifischen Qualifikation.
BQ-Fächer: naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (NTG), Betriebswirtschaftliches Handeln (BWH), Rechtsbewusstes Handeln (RBH), Anwendung von Methoden der Information & Kommunikation und Planung (MIKP), Zusammenarbeit im Betrieb (ZIB). Außer Kraftverkehrsmeister und Industriemeister Textilwirtschaft, dort wird in nur 4 Fächern geprüft (NTG entfällt).

Die Handlungsspezifische Qualifikation ist abhängig von der Fachrichtung und besteht aus 2 Prüfungsfächern.
HQ Fächer: Technik und Organisation.
Dazu gehören:
Betriebliches Kostenwesen (BWK)
Planungs-. Steuerungs- und Kommunikationssysteme(PSK) , Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (AGUS)
Personalführung & -entwicklung (Personal HQ)
Qualitätsmanagement ( QM ).

Hinzu kommt noch das Fachgespräch. Zu den Prüfungen müssen sich die Teilnehmer eigenständig bei Ihrer lokalen IHK anmelden.

 

15. Der schriftliche Prüfungstag - was ist zu beachten?

Informieren Sie sich über den genauen Prüfungsort, die Fahrtstrecke, typische Staus, Parkplatzmöglichkeiten und die Bezeichnung vom Prüfungsraum.
Nehmen Sie Ihre schriftliche Prüfungseinladung und Ihren Ausweis mit.
Fahren Sie am Prüfungstag sehr rechtzeitig von zu Hause los, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten und entspannt am Prüfungsort ankommen.
Bleiben Sie ruhig.
Sind Sie gut vorbereitet und haben die besten Voraussetzungen, um die Wunschnote zu erhalten.

16. Wie ist der Ablauf der schriftlichen Prüfung?

In der Regel tragen Sie sich zu Beginn der Prüfung in die Anwesenheitsliste ein.
Das Prüfungspapier und eine evtl. zugelassene Formelsammlung werden von der IHK gestellt.
Vor Beginn der Prüfung geht es um Formalien (Anwesenheitskontrolle, Gesundheitszustand, ggf. zugelassene Hilfsmittel, Rechtsfolgen bei Täuschungshandlungen). Danach beginnt die festgelegte Bearbeitungszeit der jeweiligen schriftlichen Prüfung.

17. Wo erhalte ich "alte" Prüfungsaufgaben?

Das Lernen und Üben mit alten Prüfungsaufgaben hilft bei der Vorbereitung sehr. Neben den Aufgaben im Unterricht, die sich sehr stark auf die Prüfungsaufgaben beziehen, können Sie die Unterlagen beim W. Bertelsmann Verlag in Bielefeld erwerben.

18. Wie umfangreich sind die Prüfungsfragen?

Beachten Sie die drei unterschiedlichen Anforderungsstufen „Wissen“, „Verstehen“ und „Anwenden“ (= Taxonomiestufen) der Fragestellungen. Mögliche Fragestellungen können sein:
1. „Nennen Sie“, 2. „Beschreiben Sie“ oder 3. „Erläutern Sie“.
Das sind unterschiedliche Anforderungsstufen. Sie müssen daher auch unterschiedlich umfangreich beantwortet werden.
Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten von den Prüfern gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Werden z.B. 4 Aufzählungen gefordert, macht es keinen Sinn dort 7 Begriffe aufzuschreiben, in der Hoffnung, die Prüfer werden sich schon die richtigen Begriffe aussuchen und bewerten. Hier werden dann nur die ersten 4 Aufzählungen gewertet und die weiteren 3 Aufzählungen gestrichen.
Wenn in der Prüfungsaufgabe eine Erläuterung gefordert wird, reicht es nicht aus, nur das Ergebnis der Prüfungsfrage zu nennen/zu berechnen. Hier ist eine ausführende Bewertung des Ergebnisses mit einigen Sätzen vorzunehmen.
Grundsätzlich: Der Korrektor muss aus Ihrer Beantwortung immer ersehen können, ob Sie die Problematik der Aufgabe verstanden haben und dazu eine passende Lösung gefunden haben.
Tipp: Als Richtwert für den erwarteten Lösungsumfang kann auch die angegebene Punktzahl der Prüfungsaufgabe dienen.

19. Wie kann ich den Verlauf der mündlichen Prüfung positiv beeinflussen?

Beantworten Sie die gestellten Fragen möglichst umfangreich und im Zusammenhang.
Verweise und Beispiele aus der persönlichen Berufserfahrung zeigen den Prüfern Ihre praxisbezogene Handlungskompetenz.
Erläutern Sie Ihre Überlegungen. Was Sie nicht sagen, können die Prüfer nicht bewerten. Vermeiden Sie peinliches Schweigen – Denken Sie laut.
Denken Sie nicht zu kompliziert.
Reden Sie nicht „endlos“ oder ausdauernd über belanglose Dinge. Achten Sie auf die Reaktion des Prüfers, ob Sie mit Ihrer Antwort die richtige Richtung eingeschlagen haben. Wenn Sie in der Prüfung sehr aufgeregt sind und sogar einen Blackout haben, teilen Sie dies den Prüfern mit. Prüfer haben Verständnis für diese Situationen.
Wenn Sie eine Fragestellung nicht gleich verstehen, fragen Sie, ob die Frage bitte umformuliert werden kann. Geben Sie nicht gleich auf, wenn Sie etwas nicht wissen. Behandeln Sie Themengebiete, in denen Sie besser sind, dafür ausführlicher. Wenn Sie zu einem Thema gar nichts wissen, sagen Sie dies, Sie können dann vielleicht bei anderen Fragen punkten.
Bei Präsentationen: Achten Sie unbedingt auf leserliche, d.h. mit ausreichender Größe versehene Darstellungen. Drehen Sie der Prüfungskommission nicht den Rücken zu. Suchen Sie Blickkontakt zu den Prüfern.
Die Teilnehmer sind natürlich auch angehalten, ihren eigenen Wissensstand zu reflektieren und ggf. vertiefend nachzulernen.

20. Wann bekomme ich die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung?

Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsausschuss bewertet. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit benötigt Zeit.
Nach der Bewertung und der Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss werden Ihnen die Ergebnisse schriftlich mitgeteilt.
Aus Ihrer Einladung zur schriftlichen Prüfung können Sie i. d. R. entnehmen, wann Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung zugesandt wird.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt die IHK Kassel-Marburg am Telefon keine Auskünfte über die Prüfungsergebnisse.

21. Prüfung nicht bestanden, was nun?

Ärgerlich – aber kein Weltuntergang.
Jede nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsleistungen brauchen nicht wiederholt zu werden. D.h Lediglich die NICHT-bestandenen Prüfungsteile / Fächer müssen wiederholt werden. Mit dem Bescheid über das Nichtbestehen erhalten Sie auch das Anmeldeformular und die Termine für die Wiederholungsprüfung.
Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben, die sich nach der Anzahl der zu wiederholenden Fächer richtet.

Rückschau halten! Eine selbstkritische Reflexion über die vergangene Lern- und Prüfungsphase kann ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des persönlichen Lernstils leisten. Z.B.: Hatten Sie Ihre Zeit zur Prüfungsvorbereitung gut eingeteilt? Hatten Sie genügend Übungsklausuren bearbeitet, damit Sie rechtzeitig Defizite erkennen und ausgleichen konnten? Lagen Sie mit Ihren Punkten nur knapp unter 50 Punkten (= gewisse Grundkenntnisse sind eigentlich vorhanden) oder erzielten Sie ein sehr schwaches Ergebnis (= unter 30 Punkten d.h. selbst Grundkennnisse fehlen)? Diese Klarstellung ist wichtig für die passende Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung.