
Häufige Fragen (FAQ)
Zu den Industriemeisterkursen bei der SBH
Unsere FAQ geben Ihnen einen Überblick, um Ihre Fragen schon im Vorfeld bestmöglich zu beantworten. Die wichtigsten haben wir in Themenfeldern zusammengestellt. Antwort nicht dabei? Kein Problem – Anrufen, Mail schreiben – Wir helfen natürlich auch persönlich weiter um Ihre Aufstiegsfortbildung zum Erfolg zu führen.
Ihre Aufstiegsfortbildung
Der Industriemeisterabschluss wird über eine Aufstiegsfortbildung- bzw. Weiterbildungsprüfung erreicht, zu der es passende Vorbereitungskurse gibt. Der Einfachheit halber sprechen wir über die „Weiterbildung zum/zur Industriemeister/in“.
- Logistikmeister*in
- Meister*in für Kraftverkehr
sowie Industriemeister*in für folgende Fachrichtungen:
- Mechatronik
- Metall
- Elektrotechnik
- Lebensmittel
- Kunststoff & Kautschuk
- Chemie
Im Regelfall benötigen Sie einen entsprechenden Abschluss einer Berufsausbildung und eine einschlägige Berufspraxis um beide Prüfungsteile zum Industriemeister (Basis- und handlungsspezifische Qualifikation) ablegen zu können. Wie viel Berufspraxis benötigt wird, ist in der jeweiligen Verordnung festgelegt. Die Anerkennung – und damit die Prüfungszulassung-Bestätigung – erhalten Sie bei Ihrer IHK vor Ort. Dort müssen Sie auch Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse einreichen.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zwar bei Lehrgangsbeginn noch nicht vorliegen, sollten aber entsprechend der Vorgaben vor Antritt der Prüfungen erfüllt sein.
Wichtig: Wir bieten in unserem Vorbereitungskurs auch die Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung (AusbilderEignungsVerOrdnung) an. Der Ausbildereignungsschein ist Voraussetzung für die HQ-Prüfung. Wenn Sie bis dahin den Ausbildereignungsschein nicht erworben haben, werden Sie zur Prüfung nicht zugelassen.
Unsere vier Kursmodelle
Sie entscheiden welches am besten zu Ihrem Lebensabschnitt passt:
- Entspannt neben der Arbeit: berufsbegleitend (Start-Termine: Februar & August)
- immer samstags 8:30-15:30
Laufzeit 20 Monate
- immer samstags 8:30-15:30
- Für die Sprinter: berufsbegleitend (Start-Termine: Mai & November)
- montags & mittwochs, 17:15-20:30 sowie samstags 8:30-15:30
Laufzeit 12 Monate
- montags & mittwochs, 17:15-20:30 sowie samstags 8:30-15:30
- Schichtmeister: Dieser Kurs passt sich Ihren Berufsalltag an. (Start-Termine: Mai & November)
- montags bis donnerstags, 8:30-11:45 oder 15:00-18:15,
Einstieg in den Unterricht morgens oder nachmittags möglich,
Laufzeit 12 Monate
- montags bis donnerstags, 8:30-11:45 oder 15:00-18:15,
- Den ganzen Fokus auf den Kurs: Vollzeit (Start-Termine: Juli & Dezember)
- montags bis freitags, 8:30-15:30,
Laufzeit 5 Monate
- montags bis freitags, 8:30-15:30,
Zur Finanzierung
Kursgebühren:
Der Preis ohne die Nutzung einer finanziellen Förderung beträgt 4800,-€ inklusive des Ausbildereignungsscheines. Sollten Sie den Ausbildereignungsschein (AEVO) schon besitzen, kostet Sie der Kurs nur noch 4.533,20 €. Die Prüfungsgebühren und Lernmaterialien sind darin nicht enthalten.
Lernmaterial:
Da jeder Teilnehmer selbst entscheiden kann, ob und was er/sie sich kaufen möchte, kann man eine Spanne zwischen 300 -400 € festlegen. Bevor der Vorbereitungskurs beginnt, erhalten alle Teilnehmer*innen von uns eine Literaturempfehlung.
Die Vorbereitungskurse werden insgesamt mit bis zu 75 % der Kursgebühr gefördert. Man kann das Aufstiegs-BAföG bei der Aufstiegsbehörde beantragen. Diese übernehmen dann 50 % der Kursgebühr. Dieser Betrag (2.400,00 €) ist unabhängig von Ihrem Einkommen und muss NICHT zurückgezahlt werden.
Nachdem das Aufstiegs-BAföG bewilligt ist, bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen ein Darlehensangebot der KfW-Bank per Post. Sie haben hier die Möglichkeit, mit der KfW-Bank ein individuelles Darlehensangebot zu vereinbaren. Die KfW-Bank bietet Ihnen ein Darlehen von den restlichen 50 % der Kursgebühr, wobei Sie bei bestandener Prüfung 25 % erlassen bekommen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die ganzen 50 % finanzieren zu lassen.
Somit bleiben bei kompletter Förderung lediglich 1.200,00 € Eigenanteil für Sie übrig. Die vorbereiteten Unterlage/Anträge für die Aufstiegsbehörde erhalten Sie von uns.
Wichtig: Man darf nicht mehr als 30 % des Unterrichts fehlen.
Bis zum Kursende muss die gesamte Kursgebühr überwiesen werden. Diese kann entweder komplett innerhalb einer Frist bis zu dreißig Tage nach Kursbeginn, aber auch bequem in Raten gezahlt werden. Die Länge der Ratenzahlungen richtet sich nach den Kurslaufzeiten. Für den genauen Ratenplan beraten wir Sie gerne.
Die Förderungen werden von Ihnen privat beantragt. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Bitte beachten Sie, dass bis zur Auszahlung des BAföG auf Ihr Konto durchaus einige Monate vergehen können. Kalkulieren Sie das bitte bei Ihren Überlegungen mit ein. Es kann also sein, dass Sie erst einen Teil der Kursgebühr (monatl. Raten) vorstrecken müssen, bis Ihnen das BAföG-Amt die 50 % Unterstützung überweist.
Die Prüfung wird direkt vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Die Gebühren sind bei jeder IHK unterschiedlich. Hier liegt der Preis für die Industriemeisterprüfungen zwischen 600 € und 800 €.
Die AEVO Prüfungen sind gesondert zu betrachten und kosten zwischen 200 € und 300 €.
Gebührenzuschuss:
Wenn Sie sich für die Prüfung bei der IHK anmelden, bekommen Sie eine Rechnung der IHK, die Sie in Kopie zur Aufstiegsbehörde schicken können und bekommen nochmals 50 % erstattet.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie sich die offenen 50 % von der KfW-Bank erstatten lassen.
Die zuständige Behörde ist Mo-Do von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags, von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr von unter der Rufnummer 0800 6223634 zu erreichen. Alle weiteren Informationen und Material zum BAföG gibt es auf der Homepage: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html
Unsere Kursorganisation
Das Recht auf Bildungsurlaub ist in Deutschland gesetzlich verankert, wird jedoch durch jedes Bundesland einzeln geregelt.
Da jedes Land eigene Anforderungen und Gesetze definiert, existieren aktuell vierzehn unterschiedliche Regelungen und spezifische Zertifizierungsverfahren.
In Bayern und Sachsen gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen.
Da unsere Kurse bundesweit online stattfinden, konzipieren wir den Unterricht
– wo immer möglich – so, dass in der Regel kein offizieller Bildungsurlaub beansprucht werden muss.
Eine Ausnahme bildet lediglich unser 20-Monats-Samstagskurs, bei dem vereinzelt Unterrichtstage unter der Woche anfallen.
Sollten Sie für diese Tage eine Freistellung benötigen, suchen Sie auch gerne das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Oft lässt sich auch ohne formale gesetzliche Grundlage eine individuelle und einvernehmliche Lösung finden.
Den PC einschalten, Webcam an, Headset aufsetzen - und los geht’s.
Ohne Anfahrtsstress und Fahrtkosten, bequem von Zuhause aus auf dem Weg zum Meistertitel.
Kommunizieren Sie dabei problemlos mit Ihren Dozenten oder anderen Teilnehmenden, üben Sie Prüfungsaufgaben mit neuen visuellen Methoden und profitieren Sie von der intensiven Form des multimedialen Unterrichts. Durch den Austausch im Kurs, Gruppenarbeiten und Ihrer Mitarbeit wird auch aus der „Online-Klasse“ eine Gemeinschaft.
- ausreichende Bandbreite, für qualitativ hochwertige Videos: mindestens 1,0 MBit/s bzw. 600 KBit/s (Upload/Download)
- PC / Laptop, Prozessor Intel i3 (Dualcore) oder vergleichbar (AMD etc.) bzw. höher
- Arbeitsspeicher mindestens 4GB, empfohlen 8GB
- Webcam, Headset bzw. Mikrofon und Boxen
Ein Headset hat gegenüber Boxen und Mikrofon am PC den Vorteil, dass Sie weitestgehend ungestört - egal wo Sie Ihren PC-Arbeitsplatz haben - am Unterricht teilnehmen können.
Es gibt Statistiken der IHK, welche eine Quote von 74 % der Teilnehmenden ausweisen. Das bezieht sich aber auf alle bundesweiten Meister*innenkurse. Aufgrund von Datenschutz ist es schwierig, eine ganz genaue Zahl zu erhalten.
Häufig melden sich die Teilnehmer*innen nach bestandener Prüfung bei uns. Anhand dieser Rückmeldungen können wir sagen, dass die Bestehens-Quote bei uns deutlich höher ist. Dafür bedanken wir uns bei unseren engagierten Dozenten!
Die Fächer, Schwerpunkte und Kursinhalte
Bevor sie die Meisterprüfung bei der IHK erfolgreich bestehen, benötigen sie den so genannten „Ausbilderschein“
Kurz: Sie müssen eine Prüfung ablegen, dass sie nach AusbilderEignungsVerOrdnung (AEVO) befähigt sind, andere Menschen auszubilden.
Beachten Sie, dass der Ausbilderschein zwar eine Zulassungsvoraussetzung zur HQ-Prüfung der Industriemeister ist, aber dennoch getrennt von den Kammern angeboten wird.
Sie müssen sich gesondert dafür bei Ihrer IHK anmelden.
Die Prüfungen nach AEVO finden in der Regel immer am ersten Dienstag eines Monats statt. Da es auch hier Unterschiede Bundesweit gibt, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der für Sie zuständigen IHK.
Insgesamt decken vier Handlungsfelder die AEVO Prüfung ab, auf die wir sie im Rahmen ihres Meisterkurses bei uns vorbereiten. Unterteilt sind die Themengebiete in:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Alle Bestandteile umfassen die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildungen und deren Voraussetzungen zu planen, mitzuwirken, und erfolgreich abschließen zu können. Ebenso sind die Perspektiven für spätere Förderungen und Weiterentwicklungen Inhalt des Kurses.
In allen Meisterkursen bieten wir den Ausbilderschein als Lehrgang mit an. Die Unterrichtszeiten dafür orientieren sich dabei an Ihr Kursmodell. Dennoch ist es möglich, dass der AEVO-Abschnitt unterhalb einer Woche in Vollzeit, aus organisatorischen Gründen stattfinden kann.
Fragen Sie einfach vor Kursstart bei uns nach.
Inhalte des AEVO-Lehrgangs (Ausbilderschein)
- Alles rund um die Berufsausbildung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen uns Ausbildung planen
- Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung
- Ausbildungsabschluss
Fächer in der Basisqualifikation (BQ)
- Rechtsbewusstes Handeln (RBH)
- Betriebswirtschaftliches Handeln (BWH)
- Methoden der Information und Kommunikation (MIKP)
- Zusammenarbeit im Betrieb (ZIB)
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (NTG) (nicht bei Kraftverkehr und Chemie)
Fächer in der handlungsspezifischen Qualifikation (HQ)
- Betriebliches Kostenwesen (KW)
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (AGUS)
(für Chemie: Responsible Care (VHB)) - Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme (PSK)
(für Chemie: Information und Kommunikation(IK)) - Personalführung und Personalentwicklung (Personal HQ)
- Qualitätsmanagement (QM)
Als zukünftiger Meister tragen sie in ihrem Bereich für vieles die Verantwortung und treffen auch weitreichende Entscheidungen. Im „Rechtsbewussten Handeln“ lernen sie rechtliche Rahmenbedingungen kennen und worauf es zu achten gilt. Egal ob es um Gesundheits- oder Umweltschutz, Arbeitszeit und-Sicherheit geht, oder von Kündigungen die Rede ist. Sie gestalten die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter unter arbeitsrechtlichen Aspekten.
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Wie sie zukünftig alle Kosten und deren Entwicklungen in ihren Bereichen im Blick haben und unterschiedliche Unternehmensformen analysieren können, diese Themen greift das Fach „Betriebswirtschaftliches handeln“ auf. Es zeigt, wie sie betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sei es Materialbeschaffung oder die Planung neuer Maschinen und Anlagen, in ihren Handlungen berücksichtigen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge erkennen.
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Eine wichtige Rolle für sie als Meister besteht in der Mitarbeiterführung, der Planung von unterschiedlichsten Abläufen und Kommunikation in ihrem Bereich. Durch das „Anwenden von Methoden der Kommunikation und Planung“ lernen sie Projekte und Prozesse zu analysieren, zu und transparent zu machen. Setzen entsprechende Planungstechniken ein und erstellen technische Unterlagen.
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Bei der „Zusammenarbeit im Betrieb“ werden sie geschult, Zusammenhänge des Sozialverhaltens zu erkennen und deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zu beurteilen. Sie lernen angemessene Maßnahmen anzuwenden, um die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu fördern, sowie betriebliche Probleme und soziale Konflikte lösen zu können. Im Weiteren gilt es Führungsgrundsätze zu berücksichtigen und angemessene Führungstechniken anzuwenden.
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Mathematisch wird es bei der „Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten". Hier wird vermittelt, wie sie ihre mathematischen, physikalischen, chemischen und technischen Kenntnisse sowie Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben aus der betrieblichen Praxis anwenden können.
Die Fachrichtungen Kraftverkehr und Chemie haben kein NTG)
Im „Betrieblichen Kostenwesen" werden die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren aus der Basis vertieft sowie ihr Beurteilungsvermögen hinsichtlich Kostenbeeinflussung geschärft. Erweitert wird das Ganze um wichtige mit Kalkulationsverfahren und Methoden der Zeitwirtschaft, in denen auch Personalkosten eine wichtige Rolle spielen.
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Nachdem sie bereits mit einschlägige Gesetzen, Vorschriften und Bestimmun-gen kennen gelernt haben, ist es umso wichtiger ihrer Bedeutung zu erkennen und ihre Einhaltung sicherzustellen.
Im Schwerpunkt „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz" (Fachrichtung Chemie: Responsible Care) geht es mit Hilfe bekannter Rechtsvorschriften Gefahren vorzubeugen, Störungen zu erkennen und zu analysieren sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung oder Beseitigung einzuleiten.
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Welche Bedeutung der Planung, Steuerung und auch Kommunikation in ihrem neuen Arbeitsumfeld zukommt, erfahren sie in „Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme". (Fachrichtung Chemie: Information und Kommunikation) Schwerpunkt hierbei ist die anforderungsgerechte Auswahl und Entscheidung, wie entsprechende Systeme zur Überwachung von Planungszielen und Prozessen anzuwenden sind.
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Wie Sie die Mitarbeiter nach zielgerichteten Erfordernissen durch die Anwendung geeigneter Methoden zu verantwortlichem Handeln hinführen und darüber hinaus den Personalbedarf und Personaleinsatz entsprechend den Anforderungen sicherstellen steht im Mittelpunkt der „Personalführung“.
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Während sie im Rahmen der „Personalentwicklung" lernen, durch planen entsprechender Maßnahmen, Personalentwicklungspotentiale einschätzen und Personalentwicklungs- und Qualifizierungsziele festlegen zu können
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Im Schwerpunkt „Qualitätsmanagement" sollen sie die Qualitätsziele durch Anwenden entsprechender Methoden und Beeinflussung des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter sicherstellen und zudem bei der Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems mitwirken und zu dessen Verbesserung beitragen.
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An alle Fächer der handlungsspezifischen Qualifikation schließt sich der Block des „Technik-Unterrichtes“ für ihre jeweilige Fachrichtung an.
Die Inhalte sind somit auch entsprechend unterschiedlich. Von Betriebstechnik, Chemische Prozesse, Systemintegration oder Fuhrparkmanagement über Lebensmitteltechnologie und Infrastruktursysteme erhalten Sie im Technikunterricht alle relevanten Prüfungsinhalte für ihre Fachrichtung.
Die Prüfungen bei der IHK
Wichtig: Sie müssen sich selbst bei Ihrer IHK zur Prüfung anmelden.
Die Anmeldung zur Prüfung ist tatsächlich von IHK zu IHK unterschiedlich. Hier ist es wichtig, sich bei derjenigen IHK frühzeitig zu informieren, bei der Sie auch Ihre Prüfung ablegen. Anmeldefristen und Informationen über zusätzlich einzureichende Nachweise und Unterlagen sollten Sie rechtzeitig bei Ihrer zuständigen IHK einholen. Bei vielen ist eine Online-Anmeldung möglich, aber es gibt auch immer noch die klassische Variante per Post oder Anmeldeformular.
Die schriftlichen Prüfungen bestehen aus der fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (abgekürzt BQ) sowie der handlungsspezifischen Qualifikation (abgekürzt HQ).
Basisqualifikation:
Die Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
In jeweils 90 minütigen Klausuren werden die fünf Fächer (bei Kraftverkehr und Chemie vier Fächer) aus der fachrichtungsübergreifenden Prüfungsvorbereitung abgelegt.
BQ-Fächer:
- naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (NTG)
- Betriebswirtschaftliches Handeln (BWH)
- Rechtsbewusstes Handeln (RBH)
- Anwendung von Methoden der Information & Kommunikation und Planung (MIKP)
- Zusammenarbeit im Betrieb (ZIB)
- Außer Kraftverkehrsmeister und Industriemeister Chemie,
dort wird in nur 4 Fächern geprüft (NTG entfällt)
Die Handlungsspezifische Qualifikation ist abhängig von der Fachrichtung und besteht aus zwei Situationsaufgaben an zwei Tagen, die Ihrer Fachrichtung angepasst sind. Zum einen der Schwerpunkt Technik und zum anderen der Schwerpunkt Organisation.
Die Situationsaufgaben bauen auf Ihr Wissen aus der BQ auf und beinhalten folgende HQ-Fächer aus der Prüfungsvorbereitung:
- Betriebliches Kostenwesen (BWK)
- Planungs-. Steuerungs- und Kommunikationssysteme (PSK)
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (AGUS)
- Personalführung und -entwicklung (Personal HQ)
- Qualitätsmanagement (QM)
- sowie der für Ihre Fachrichtung jeweilige Technikbereich
Die schriftliche Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikation wird noch durch das Fachgespräch, die mündliche Prüfung ergänzt.
Neben denn üblichen Schreibmaterialien, Stifte, Lineal, Geodreieck, etc. gehören ein Taschenrechner sowie verschiedene Gesetzestexte zur Grundausstattung. Für die HQ-Prüfung kommen noch der Fachrichtung entsprechende Tabellenbücher dazu. Eine Formelsammlung wird Ihnen von der IHK bei der Prüfung gestellt.
Eine genaue Auflistung, auch der verschiedenen Tabellenbücher, finden Sie auf den Seiten der DIHK zu den Prüfungen nach dem BBIG - (Berufsbildungsgesetz).
Hier wählen Sie ihre Fachrichtung aus und können sich so weitere Informationen zur Prüfung sowie die erlaubten Hilfsmittel anzeigen lassen. Link zur DIHK Seite:
Das Lernen und Üben mit alten Prüfungsaufgaben hilft bei der Vorbereitung sehr. Neben den Aufgaben im Unterricht, die sich sehr stark auf die Prüfungsaufgaben beziehen, können Sie auch passende Prüfungen mit Lösungshinweisen im IHK Shop erwerben. Link zum DIHK Shop: https://www.dihk-bildung.shop/alle-lehrgaenge/
Nach der Bewertung und der Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss werden Ihnen die Ergebnisse schriftlich mitgeteilt. Mittlerweile nutzen auch viele Kammern ein Onlineportal über das Sie die Ergebnisse abrufen können.
Manchmal erhalten Sie Informationen über die Dauer der Auswertung auch während der Prüfung mitgeteilt. Je nach IHK, der Fachrichtung, sowie der Zusammensetzung des jeweiligen Prüfungsausschusses kann dies bis zu sechs Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass wir als Bildungsträger auf diesen Prozess keinen Einfluss haben.
Gut vorbereitet in die Prüfung
Informieren Sie sich über den genauen Prüfungsort, die Fahrtstrecke, typische Staus, Parkplatzmöglichkeiten und die Bezeichnung vom Prüfungsraum.
Nehmen Sie Ihre Prüfungseinladung und Ihren gültigen Personalausweis mit.
Fahren Sie am Prüfungstag rechtzeitig von zu Hause los, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten und entspannt am Prüfungsort ankommen.
Bleiben Sie ruhig.
Sind Sie gut vorbereitet und haben die besten Voraussetzungen, um die Wunschnote zu erhalten.
Zu Beginn der Prüfung werden Ihre Personalien und die Prüflingsnummer mit der Teilnehmerliste der IHK abgeglichen. Ebenso weitere Formalien wie Gesundheitszustand, ggf. zugelassene Hilfsmittel, Rechtsfolgen bei Täuschungshandlungen.
Lösungsblätter und Konzeptpapier, nur diese sind zu benutzen, sowie eine evtl. zugelassene Formelsammlung werden von der IHK gestellt.
Beachten Sie die drei unterschiedlichen Anforderungsstufen „Wissen“, „Verstehen“ und „Anwenden“ (= Taxonomiestufen) der Fragestellungen. Mögliche Fragestellungen können sein: 1. „Nennen Sie“, 2. „Beschreiben Sie“ oder 3. „Erläutern Sie“.
Das sind unterschiedliche Anforderungsstufen. Sie müssen daher auch unterschiedlich umfangreich beantwortet werden. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten von den Prüfern gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen.
Wenn in der Prüfungsaufgabe eine Erläuterung gefordert wird, reicht es nicht aus, nur das Ergebnis der Prüfungsfrage zu nennen/zu berechnen. Hier ist eine ausführende Bewertung des Ergebnisses mit einigen Sätzen vorzunehmen.
Grundsätzlich: Der Korrektor muss aus Ihrer Beantwortung immer ersehen können, ob Sie die Problematik der Aufgabe verstanden haben und dazu eine passende Lösung gefunden haben.
Tipp: Als Richtwert für den erwarteten Lösungsumfang kann auch die angegebene Punktzahl der Prüfungsaufgabe dienen.
Durch ihr Auftreten:
Natürlich müssen sie nicht im Anzug mit Krawatte erscheinen. Bedenken sie aber bitte, dass Sie als angehende*r Industriemeister*in und somit als Führungskraft eine Präsentation zu einer Problemstellung vor einem Prüfungsausschuss halten. Es gilt die Weisheit: „Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.“
Bei den Fragestellungen:
Beantworten Sie die gestellten Fragen möglichst umfangreich und im Zusammenhang. Verweise und Beispiele aus der persönlichen Berufserfahrung zeigen den Prüfern Ihre praxisbezogene Handlungskompetenz. Erläutern Sie Ihre Überlegungen. Was Sie nicht sagen, können die Prüfer nicht bewerten. Vermeiden Sie peinliches Schweigen – Denken Sie laut und Denken Sie nicht zu kompliziert. Achten Sie auf die Reaktion des Prüfers, ob Sie mit Ihrer Antwort die richtige Richtung eingeschlagen haben. Wenn Sie in der Prüfung sehr aufgeregt sind und sogar einen Blackout haben, teilen Sie dies den Prüfern mit. Prüfer haben Verständnis für diese Situationen. Wenn Sie eine Fragestellung nicht gleich verstehen, fragen Sie, ob die Frage bitte umformuliert werden kann. Geben Sie nicht gleich auf, wenn Sie etwas nicht wissen. Behandeln Sie Themengebiete, in denen Sie besser sind, dafür ausführlicher. Wenn Sie zu einem Thema gar nichts wissen, sagen Sie dies, Sie können dann vielleicht bei anderen Fragen punkten.
Bei der Präsentation:
Achten Sie unbedingt auf leserliche, d.h. mit ausreichender Größe versehene Darstellungen. Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel. Wenn möglich nutzen sie mehrere Darstellungsoptionen. Zeigen sie, dass sie mit den Methoden und Techniken zur Präsentation und Kommunikation vertraut sind. Drehen Sie der Prüfungskommission nicht den Rücken zu. Suchen Sie Blickkontakt zu den Prüfern. Die Teilnehmer sind auch angehalten, ihren eigenen Wissensstand zu reflektieren und ggf. vertiefend nachzulernen.
Ärgerlich – aber kein Weltuntergang.
Sollten Sie einen Prüfungsteil trotz optimaler Vorbereitung nicht bestanden haben, ist es möglich diesen zweimal zu wiederholen. Bestandene Prüfungsleistungen brauchen nicht wiederholt zu werden. Das heißt, lediglich die NICHT-bestandenen Prüfungsteile/ -fächer müssen wiederholt werden. Mit dem Bescheid über das Nichtbestehen erhalten Sie auch die Termine für eine Wiederholungsprüfung (in der Regel der nächste Termin der bundeseinheitlichen Prüfung) beziehungsweise eine Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung, wenn diese möglich ist.
Rückschau halten! Eine selbstkritische Reflexion über die vergangene Lern- und Prüfungsphase kann ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des persönlichen Lernstils leisten. Z.B.: Hatten Sie Ihre Zeit zur Prüfungsvorbereitung gut eingeteilt? Hatten Sie genügend Übungsklausuren bearbeitet, damit Sie rechtzeitig Defizite erkennen und ausgleichen konnten? Lagen Sie mit Ihren Punkten nur knapp unter 50 Punkten (= gewisse Grundkenntnisse sind eigentlich vorhanden) oder erzielten Sie ein sehr schwaches Ergebnis (= unter 30 Punkten d.h. selbst Grundkennnisse fehlen)? Diese Klarstellung ist wichtig für die passende Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung.